Schutz vor der VogelgrippeVogelgrippe

Ist Vogelgrippe in den Medien gegenwärtig, so ruft sie Beunruhigung hervor. Trotzdem besteht kein Grund zur Panik. Ein gesunder Menschenverstand und Hintergrundwissen sind der beste Schutz.

Die Vogelgrippe ist ein weltweites Problem.Was ist die Vogelgrippe?

Die Vogelgrippe ist ein weltweites Problem.
Mit Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Viruskrankheit gemeint, die insbesondere Geflügel befällt.
Meist basiert sie auf den hoch ansteckenden Influenza A-Viren der Subtypen H5 oder H7.

Wie ist der Ansteckungsweg?

Seit 1997 ist bekannt, dass bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren Vogelgrippeviren auch auf den Menschen übertragbar sind. Das Virus findet sich in Sekreten der Atemwege der Vögel. Es ist aber vor allem im Kot infizierten Geflügels konzentriert. Die Übertragung auf den Menschen findet vermutlich hauptsächlich durch Inhalation virushaltiger Staubteilchen bzw. durch Tierkontakt bei mangelnder Händehygiene statt. In wenigen Fällen wird die Übertragung durch den Genuss roher Geflügelgerichte erklärt.

Geflügel   Virus
H5N1
 
  Mensch


Eine direkte Übertragung von den Wildvögeln auf den Menschen ist nicht möglich.
Eine Ansteckung durch infizierte Katzen wurde bisher noch nicht nachgewiesen.
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wird aktuell weitgehend ausgeschlossen.

Welche Vorbeugemaßnahmen sind notwendig?

Viren können an Schuhsohlen anhaften, deshalb ist vor dem Betreten eines Stalles eine Desinfektion notwendig.Hauptaugenmerk besteht in der Verhinderung des Eintrags des gefährlichen Virus in Nutztierbestände. Viren können an Schuhsohlen anhaften, deshalb ist vor dem Betreten eines Stalles eine Desinfektion notwendig.

Meiden von lebendem oder totem Geflügel,Beim Auffinden toter Vögel sollten diese grundsätzlich nicht angefasst werden (auch andere Krankheitserreger warten auf neue Opfer!).Die wichtigste Vorbeugemaßnahme besteht also im Meiden von lebendem oder totem Geflügel, d.h. auch den Verzicht auf einen Besuch von Vogel- oder Geflügelmärkten.

gründliche Händehygiene mit Wasser und Seife Generell wird als Vorsichtsmaßnahme eine gründliche Händehygiene mit Wasser und Seife oder auch alkoholischen Händedesinfektionslösungen empfohlen.

Das Virus wird durch Erhitzen bei 70°C abgetötet.Das Virus wird durch Erhitzen bei 70°C abgetötet. Diese Temperatur muss beim Kochen oder Braten im Innern des Fleisches oder des Eies erreicht werden. Nach heutigem Wissensstand ist der Verzehr von so zubereiteten Geflügelgerichten und Eiern unbedenklich. Die Möglichkeit einer Übertragung durch rohe Geflügel- oder Eierspeisen wird vermutet.

Warum beobachtet die Weltgesundheitsorganisation die Vogelgrippe so genau?

Es besteht die Gefahr, dass sich die Vogelgrippe-Viren mit gewöhnlichen menschlichen Grippeviren kreuzen und die so entstehenden Viren wie eine gewöhnliche Grippe übertragen werden. Diese Viren wären damit äußerst gefährlich und es könnte zu einer weltweiten Epidemie kommen. Eine Kreuzung der Viren ist theoretisch möglich, sofern ein Mensch gleichzeitig von einer menschlichen Grippe und einer Vogelgrippe befallen wird.
Eine weltweite Epidemie wird auch als Pandemie bezeichnet. Bis zu 50 % der Bevölkerung infizieren sich dabei mit dem Influenza-Virus. Eine Pandemie kann Millionen Todesopfer fordern.
Im vergangenen Jahrhundert kam es 1918 ("Spanische Grippe"), 1957 ("Asiatische Grippe") und 1968 ("Hongkong Grippe") zu Influenza–Pandemien, die zu vielen Millionen Todesopfern führte. Experten befürchten, dass Ähnliches auch in naher Zukunft wieder geschehen könnte.

Welche Schutzmaßnahmen greifen beim Nachweis von H5 und Verdacht auf N1 bei Wildvögeln?

Schutzzone (3 km), mindestens 21 Tage
  • Identifizierung aller Betriebe
  • Desinfektion an Eingängen
  • Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Aufstallungsanordnung)
  • Kontrolle der Verbringung von Erzeugnissen
  • Aktives Wildvogelmonitoring
  • Monitoring auch bei Marder etc.
  • Bewegungsverbot (standstill) Ausnahmen durch zuständige Behörde möglich
  • Katzen im Haus halten (Bei Verstoß: Geldbuße bis 25 000 Euro möglich)
  • Leinenzwang für Hunde (Bei Verstoß: Geldbuße bis 25 000 Euro möglich)
  • Betretungsverbot von Geflügelbetrieben für betriebsfremde Personen
Überwachungszone (10 km), mindestens 30 Tage
  • Identifizierung aller Betriebe
  • Biosicherheitsmaßnahmen (wie in Aufstallungsanordnung)
  • Bewegungsverbot (standstill) 15 Tage, Ausnahmen durch zuständige Behörde möglich
  • Katzen im Haus halten (Bei Verstoß: Geldbuße bis 25 000 Euro möglich)
  • Leinenzwang für Hunde (Bei Verstoß: Geldbuße bis 25 000 Euro möglich)

Es handelt sich um seuchenrechtliche Anordnungen zur Verhinderung der Infizierung von Hausgeflügel.
Maßnahmen werden bei Nachweis eines anderen N-Typs als N1 aufgehoben.

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