Die Rettungsgasse - schnelles Vorankommen für die Einsatzkräfte

Achtung Unfall - jetzt pressiert's!

Bei einem Unfall kann die Bildung einer Rettungsgasse die angeforderte Hilfe beschleunigen. Ganz einfache Verhaltensregeln für alle Verkehrsteilnehmer bringen die Einsatzkräfte schneller an ihr Ziel. Doch die Betonung liegt auf alle, denn schon das Fehlverhalten eines einzigen Autofahrers kann den Rettungsfluss erheblich verzögern. Wenn Sie schon das Martinshorn hören oder das Blaulicht im Rückspiegel ihres Fahrzeuges sehen, wird es höchste Zeit die Rettungsgasse herzustellen. Wie es richtig geht, erklären wir hier mit einfachen Worten und Bildern.

 

Verhalten auf zweispurigen Fahrstreifen

Bilden einer Rettungsgasse auf zweispurigen Strassen Auf zweispurigen Straßen bilden die Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse, indem sie rechts und links an den Rand fahren und die Mitte der Fahrbahn frei lassen. Auf Autobahnen wird der Standstreifen mit einbezogen.

Auf dreispurigen Straßen

Bilden einer Rettungsgasse auf dreispurigen Autobahnen.

Auf dreispurigen Straßen fahren die Autos der linken Spur an den linken Rand, während die Fahrer der mittleren und rechten Spur nach rechts ausweichen.

Dasselbe Prinzip gilt auch bei Autobahnen mit vier oder mehr Fahrstreifen pro Richtung. So entsteht zwischen der äußersten linken Spur und der zweiten Spur von links die Rettungsgasse.

An Autobahnauffahrten

Bilden der Rettungsgasse im Bereich der Autobahnauffahrt Achtung! Bildet sich der Stau über eine Autobahnauffahrt hinaus, so muss die Auffahrt freigelassen werden. Einsatzfahrzeuge müssen die Rettungsgasse ungehindert erreichen können. Dabei müssen ja die Einsatzfahrzeuge mehrere Fahrstreifen überqueren.

An Kreuzungen im Stadtverkehr

Bilden der Rettungsgasse an einer Kreuzung

Vor einer Kreuzung egal ab mit roter Ampel oder Stoppschild geregelt, weichen sie nach rechts aus. Bei grüner Ampel fahren Sie rechts ran.

Trotz der Sonderrechte wird sich der Maschinist des Feuerwehrfahrzeuges kurz vergewissern, ob die Kreuzung auch wirklich frei ist.

Fahrbahnen mit einem Fahrstreifen oder entgegenkommende Einsatzfahrzeuge

Rettungsgasse auf Strassen mit einem Fahrstreifen je Richtung Fahren Sie zum rechten Fahrbahnrand!

Freie Fahrt für Einsatzfahrzeuge

Die Rettungsgasse darf nur von Polizei- und Hilfsfahrzeugen genutzt werden: Fahrzeuge von Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen, Arzt- und Abschleppfahrzeuge (§ 11 Abs. 2 StVO). Allen anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung untersagt und hat bei Nichtbeachtung ein Bußgeld zur Folge.

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