Der freundliche FeuerwehrmannAlarmstufen

 Vor der Einführung der Einsatzstichworte wurden je nach Gefährdungspotenzial unterschiedliche Alarmstufen ausgelöst. Zwar sind diese sieben Stufen mittlerweile veraltet, aber zum besseren Verständnis alter Einsatzberichte ist das Hintergrundwissen zu den ehemaligen Alarmstufen sinnvoll.

Alarmstufe 1

Kleinbrand

(Pkw-Brand, Rasenbrand, Mülltonnenbrand, verdächtige Rauchentwicklung)

Zur Bewältigung eines Kleinbrandes reichen in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehr aus. In jedem Fall ist aber immer eine Feuerwehr mit einem wasserführenden Fahrzeug und umluftunabhängigem Atemschutz einzuplanen.

Alarmstufe 2

Mittelbrand

(Zimmerbrand, mehrere brennende KFZ, LKW-Brand, Brand auf Müllkippe, Gebäudebrand, Schienenfahrzeugbrand, kleiner Waldbrand)

Für die Bewältigung eines Mittelbrandes reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges (zwei bis drei Gruppen) aus. In dieser Alarmstufe ist auch ein Löschfahrzeug vorzusehen mit mindestens 1200 Liter Wasser. Umluftunabhängiger Atemschutz ist erforderlich. In jedem Fall ist mindestens 1 Satz hydraulisches Rettungsgerät, in Orten mit hoher Bebauung (ab 3.OG) ist ggf. auch eine Drehleiter notwendig.

Alarmstufe 3

Großbrand

(Tankzugbrand, Tanklagerbrand, Brand von Großobjekten, Industriebetrieben und landwirtschaftlichen Anwesen, großer Waldbrand, Objekte, bei denen Löschwasserförderung über lange Schlauchstrecken erforderlich wird)

Für die Bewältigung eines Großbrandes sind mindestens die Kräfte der Alarmstufe 2 sowie zusätzlich zwei weitere Löschzüge (2 TLF, 2 LF, 1 RW, ggf. DL, SW) einzuteilen.

Alarmstufe 4

THL-einfach

(Fahrbahnverunreinigung, Verkehrshindernis, Wasserschaden, Tierrettung, umgestürzte Bäume, lose Bauteile, Unwetterschäden, sehr kleiner Ölunfall)

Für die einfache technische Hilfeleistung reichen in der Regel die eigenen Kräfte der Ortsfeuerwehren aus. Sofern auf deren Fahrzeug keine Zusatzbeladung THL (=technische Hilfeleistung)  mitgeführt wird, kann es sich empfehlen, ein weiteres Fahrzeug, möglichst Löschgruppenfahrzeug, mit Zusatzbeladung THL einzuteilen.

Alarmstufe 5

THL-mittel

(Unfall mit eingeklemmter Person, Bauunfall, kleiner Ölunfall)

Für die mittlere technische Hilfeleistung (mit Menschenrettung) reichen in der Regel die Kräfte eines Zuges aus, bestehend aus Rüstwagen, Tanklöschfahrzeug und Löschgruppenfahrzeug mit Zusatzbeladung THL. In jedem Fall sind jedoch zwei Sätze hydraulisches Rettungsgerät vorzusehen.

Alarmstufe 6

THL-groß

(Massenunfall, Busunglück, Schiffsunglück, Zugunfall, Explosion, Hauseinsturz, Flugzeugabsturz)

Für diese Alarmstufe sind mindestens die Kräfte nach Alarmstufe 5 sowie zusätzlich zwei Züge (1 RW, 2 TLF, 2 LF mit Zusatzbeladung THL, ggf. DL) einzuteilen. Es sollte dabei mindestens 1 RW2 eingeplant werden.

Alarmstufe 7

Gefahrgutunfall

(Chemikalienunfall, großer Ölunfall, Tankwagenunfall, Tankwagenbrand, Gas, gesundheitsschädliche, wassergefährdende und radioaktive Stoffe)

Für diese Alarmstufe sind Kräfte mit folgendem Gerät vorzusehen: 1 Gerätewagen Gefahrgut, 1 TLF mit P250, Löschgruppenfahrzeug, Rüstwagen mit Zusatzbeladung Öl oder ÖSA, fahrbare Ölabscheider, Ölsperren, Sonderausrüstung für Unfälle mit radioaktiven Stoffen.

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