1889

Tod der Königin Mutter

Ein weiter Brand war im Jahr 1989 nicht zu verzeichnen, aber im Mai durcheilte die betrübende Nachricht, vom Tode der Königin Mutter, das Land. In der Zeitung für Feuerlöschwesen erschien ein warmer, ehrender Nachruf, im Wortlaut wie folgt:

An dem Hinscheiden Ihrer Majestät der Königin Mutter haben mit dem gesamten bayerischen Volke auch die bayerischen Feuerwehren den tiefgefühltesten Anteil genommen und bei allen in den letzten Tagen stattgehabten Zusammenkünften der aufrichtigen Trauer, um die Hohe Königliche Frau, Ausdruck verliehen.

Wie Ihre Majestät die höchstseelige Königin allseits bestrebt waren, Schmerz und Leid zu mindern, so habe Sie, auch im Dienste verunglückter Feuerwehrmänner, ihre Hilfe und Ihre gütige Teilnahme zugewendet.

Als bei dem am 10. März 1870 in der Dienerstraße zu München ausgebrochenen gefährlichen Brande ein Feuerwehrmann tot auf dem Platze blieb und fünf Feuerwehrmänner schwer verletzt wurden ,waren es Ihre Majestät die Königin Marie, welche sich sofort und dann täglich um das Befinden unserer lebensgefährlich verletzten Kameraden, auf das wärmste erkundigen und denselben aus dem Hofkeller stärkenden Wein und anderweitige Unterstützung zuteil werden ließen.

Hochgeehrt fühlten sich damals die bayerischen Feuerwehren durch solche Huld und Gnade der Hohen Königlichen Frau.

Der Königlichen Familie und unseren Allergnädigsten Protektor, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzregenten Luitpold von Bayern, widmet daher auch der bayerische Landesfeuerwehr-Verband bei diesen tiefbetrübenden Trauerfall, innigstes Beileid, mit dem Wunsche:

"Gott tröste und erhalte unser Hohes Königliches Haus."

"Gott segne Bayern."

Bezirksversammlung

Auf der nächsten Versammlung im Monat Juni dankte der damalige Vorstand ab und der derzeitige Hauptmann Neumayer wurde einstimmig als Vorstand gewählt.

Die Zeit bis Juli wurde fest mit Übungen ausgenützt, da im Monat Juli die Bezirksversammlung mit Inspektion in Eschlkam stattfinden sollte.

Am 30. Juli fand dann nun auch unter Leitung des Herrn Bez. Vertreters Pagani die Bezirksversammlung statt Der Herr Bezirksamtmann Ebner aus Kötzting, der die Versammlung beehrte, begrüßte die Versammlung mit einer kurzen Ansprache, die mit einen Hoch auf den Protektor der bayerischen Feuerwehren, Seine Königliche Hoheit dem Prinzregenten, schloss.

Hierauf wurde zu Tagesordnung geschritten:

1.  Die Gründungsjahre wurden richtig gestellt.

2.  Die Satzungen und die Dienstvorschriften sollen in die Hände eines jeden Mitglieds gelangen.

3.  Die Übungen müssen, dem zur Inspizierung beauftragten Ausschussmitglied angezeigt werden.

4.  An das königl. Bez. Amt ist die Bitte zu richten, mit den Ärzten ein Übereinkommen um mäßige Deserviten für die Behandlung von Feuerwehrmännern zu treffen.

5.  Sanitätstaschen und die Anschaffung des Katechismus werden empfohlen.

Durch Kommandant Kuchler von Kötzting wurde Vortrag hierüber erstattet.

An Herrn Bez. Amtmann wurde die Bitte gestellt, er möchte bis zur nächsten Distriktratversammlung Mittel und Wege treffen, daß die freiwilligen Feuerwehren aus Distriktsmitteln Unterstützung bekommen können. Wenn die Freiw. Feuerwehren für alle Bedürfnisse selbst aufkommen müsse, so werden sie dem Ruin entgegen gehen.

Diese Anregung wurde dahin beantwortet, dass für 40 Jahre eine Aussicht nicht mehr besteht den freiwilligen Feuerwehren Unterstützung zu bewilligen, da die Leistungen des Distrikts aufgezehrt erscheinen, wenn nicht ein anderes Distriktratsgesetz erlassen und von der Regierung auf andere Weise Vorsorge getroffen wird. Es wurde auch die Bitte ausgesprochen, dass für die Bespannung der Löschmaschine bei Bränden, die Kosten hierfür aus Distriksmitteln bestritten werden möchten, ebenso, es möchten die Übungen der Pflichtfeuerwehren von Seiten der königl. Distrikspolizeibehörde strenger überwacht werden, weil erfahrungsgemäß die Gemeinden diese Sache nicht sorgfältig genug behandeln.

Zum Beitritt zu den Landes-Sterbeverein wurden die einzelnen Corps aufgefordert.

Nachmittags führten die Freiwilligen Feuerwehren Eschlkam, Großaign, Schwarzenberg und Stachesried eine wohlgelungene Übung vor, worauf Inspizierung der mitwirkenden Feuerwehren, durch den Herrn Bezirks Amtmann und den Herrn Bezirks Vertreter stattfand, welche Zufriedenheit ergab.

Feuerwehr und Fronleichnam

Die freiwilligen Feuerwehren der Pfarrei Eschlkam beteiligten sich alle Jahre an der Fronleichnamsprozession und war dies immer ein schöner Anblick wenn die stattliche Zahl von Feuerwehrmännern in schmucker Uniform mit Fahne und Musik dem Allerheiligsten voranzogen, von denen vier Mann die Figur des heiligen Florian als ihren Schutzpatron trugen. Die Mannschaft freute sich auch heuer wieder zur Verherrlichung der Prozession beitragen zu können.

Wenige Tage nach derselben traf jedoch ein Schreiben des bischöflichen Ordinariats Regensburg ein, durch welches man die Meinung erhalten müsste, dass das bischöfliche Ordinariat die Verherrlichung der Prozession auf diese Weise nicht dulde.

Der Wortlaut des Schriftstücks ist folgender:

Vom bischöflichen Ordinariate Regensburg.

Vereine in der Diözese, hier deren Feste und Aufzüge betreffend:

Die Folge oberhirtlicher Auftrags vom 18. September v. J. im bezeichneten Betreffe eingelaufenen pfarramtlichen Berichte haben uns zur Kenntnis gedient und geben zu nachfolgender Entschließung Veranlassung.

1.  im allgemeinen bleibt es bei dem von uns schon bisher gegenüber den bestehenden Vereinen, deren Festen und Aufzügen eingehaltenen Verfahren.

 2.  Insbesondere gilt dies gegenüber den an uns gelangenden Bitten, bezüglich der kirchlichen Weihe von Vereinsfahnen. In den Gesuchen wäre jedes Mal gleich anzugeben, ob und welches religiöse Abzeichen die betreffende Fahne trage, welche Zwecke der Verein verfolge, welche Haltung in kirchlicher Beziehung er sonst zeige und ob nicht etwa die dem Pfarramte vorgelegten oder sonst bekannten Statuten zu begründeten Bedenken Anlass geben.

 3.  Es wird auch Unsere Entschließung vom 10. September 1870 bezüglich der Feier einer heiligen Messe im Freien, ( missbräuchlich häufig "Feldmesse" genannt) durchweg aufrecht erhalten, weshalb eine solche gar nicht ins Auge zu fassen ist, wenn nicht ein besonderer wichtiger Anlass dazu, Empfängigkeit der Kirche, großer Zusammenfluss von Volk und dergleichen gegeben sind.
Wir fügen bei, dass aus solchen Anlass der pfarramtliche Gottesdienst nicht unterbleiben darf und für allenfallsige Aushilfe der betreffende Verein zu sorgen hat.

 4.  Wir erwarten von den, der Kirche treuen Vereinsmitgliedern und deren Vorstandschaft, dass die weltlichen Vereinsfeste, (mit Unterhaltungen, Vergnügungen usw.) nicht bloß auf das vernünftige wichtige Maß beschränkt, sondern auch Exzesse und alles davon fern gehalten werde, was sündhaft und gegen die christliche Ordnung ist. Nötigenfalls könnte von den Pfarrämtern auch auf die in dieser Beziehung bestehenden staatlichen Verordnungen oder gerichtlichen Entscheidungen resouniert werden, was in manchen Bezirken mit Erfolg geschehen ist.

 6.  Sollten sich in der einen oder anderen Beziehung Zweifel oder Bedenken und Anstände ergeben, so wäre ohnehin an uns zu berichten und ein oberhirtlicher Bescheid abzuwarten.

     Regensburg, den 21. August 1889
     Gg. Erlenbom  Generalvikar
     Rohrmiller, Sekretär.

Dieses Schriftstück; welches momentan soviel Staub  aufwirbelte, hatte keine Wirkung, denn der kath. Pfarrer, Herr Braun bestand nur auf Abnehmen des Helmes in der Kirche. Im übrigen blieb alles beim Alten.

Abschied vom langjährigen Vorstand

Im Herbst desselben Jahres wurde ein altes Mitglied, Herr Sebastian Lechermeier, langjähriger Vorstand, zu Grabe getragen. Die nun erledigte Stelle eines Vorstandes wurde dem derzeitigen Hauptmann Neumayer übertragen.

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1890 Wassermangel in Eschlkam

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1888 Brände in Neukirchen und in Großaign

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