1884


Dieses Jahr ist eines der bedeutungsvollsten in der Geschichte der Freiwilligen Feuerwehren.

Anforderung zum Großbrand per Telegraph

Kaum waren bei Eintritt des Frühlings die Übungen von neuen aufgenommen, als auch schon das Feuer seine Anforderungen an die vierzehn Jahre alte, schon ziemlich erprobte Eschlkamer Wehr stellte.

Von Neukirchen wurde telegrafisch um Hilfe gerufen und in wenigen Minuten war die jederzeit hilfsbereite mutige Schar, sofort zur Abfahrt bereit

Ein wüstes Feuermeer bot sich dem Auge bei der Ankunft. Die Häuserreihe von Fischer-Gaglmükl stand in Flammen. Nun galt es, da nichts mehr zu retten war, das Feuer auf seinen Herd zu beschränken.

Der Eschlkamer Wehr wurde das so genannte Säcklerhaus überwiesen. Ein kleines hölzernes Häuschen, es war bereits daran vom Feuer ergriffen zu werden und bestand die Gefahr, dass dadurch die anstoßende Häuserreihe noch ein Raub der Flammen werde. Mit Entschlossenheit lies der Kommandant Neumayer darauf losgehen, zweimal musste der wackere Schlauchführer Dachauer von der Leiter zurück, da ihm die Hitze die Haare versengt hatte und erst nach wiederholten Anstrengungen gelang es ihm die letzten Funken zu töten. Die Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr hatte ein Bravourstück verrichtet.

Angesichts dieser Tatsache kann es nur aufs tiefste bedauert werden, dass von Seiten der Bevölkerung mancher Orte, bei Bränden eine Unterstützung durch Wasserbeischaffung und ect., den Feuerwehren nicht zu teil wird, dass es häufig vorkommt, dass so genannte Brandbummler von Seiten der Gendarmerie zur Hilfeleistung aufgefordert werden müssen.

Gegen derartige Sachen können die Freiwilligen Feuerwehren vollen Trost finden in der Achtung und Anerkennung, welche ihren Bestrebungen, nicht nur von Seiten des einsichtsvolleren Teils der Bevölkerung, sondern auch von den königl. Staatsbehörden und Gemeindevertretungen fast allenthalben gezollt wird.

Ehrenzeichen für die Feuerwehren

Kaum hat sich Seine Majestät allergnädigst bewogen befunden, das Protektorat über die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns zu übernehmen, als schon wieder ein neuer Beweis königlicher Huld die Freiwilligen Feuerwehren erfahren sollen.

Am 1. Juli des Jahres 1884 erschien in der Zeitung für Feuerlöschwesen folgende Bekanntmachung:

Unter dem Allerhöchsten Protektorate Seiner Majestät des Königs
Bayerischer Landes Feuerwehrverband 

An die bayerischen Feuerwehren

Noch sind nicht drei Jahre verflossen, dass Seine Majestät der König sich allergnädigst bewogen befunden haben, das Protektorat über die Freiwilligen Feuerwehren des bayerischen Landesverbandes zu übernehmen und schon wiederum haben diese einen neuen Beweis königlicher Huld und Gnade erfahren.

Seine Majestät der König, unser allergnädigster Protektor, haben in Anerkennung der Dienste der Feuerwehren, für jene Mitglieder unseres Corps, welche 25 Jahre hindurch ihren Verpflichtungen in unseren menschenfreundlichen Berufe, getreulich und opferwillig nachgekommen sind, ein besonderes Ehrenzeichen gestiftet.

Indem die Allerhöchste königliche Verordnung nachstehend zur Kenntnis aller Feuerwehren gelangt, werden die Kommandanten zugleich veranlasst, dieselbe vor der Front des in voller Armatur ausgerückten Corps, oder in einer allgemeinen Mitgliederversammlung, in feierlichster Weise zu Verkünden.

Der tiefgefühlteste Dank der bayerischen Feuerwehren für diese neue huldvollste Auszeichnung Seiner Majestät des Königs wird überall erschallen in dem lauten begeisterten Ruf:

Gut Heil dem Allerhöchsten Protektor!

Gut Heil Seiner Majestät dem König!

München , am 1. Juli 1884  Ludwig Jung
     königl. Rat
     Vorsitzender des bayr.
     Landes-Feuerwehrausschusses.

Diese Allerhöchste königliche Verordnung, die soviel Ehre für die Feuerwehren gebracht, die so klar das Wohlwollen Seiner Majestät beweist, lautet:

 

Ludwig II.
von Gottes Gnaden König von Bayern,
Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern etc.

Wir finden uns bewogen, in Anerkennung der vielfach bewährten ausgezeichneten Dienste der in unserem Lande bestehenden Feuerwehrcorps zu Verordnen was folgt:

§ 1.

Für diejenigen Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr, welche durch fünfundzwanzig jährigen Dienst sich ausgezeichnet haben, wird ein besonderes Ehrenzeichen gestiftet.
Ausnahmsweise ist das Ehrenzeichen auch für sonstige Personen bestimmt, welche ohne Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr gewesen zu sein, durch besondere Leistungen im Feuerwehrdienste während fünfundzwanzig Jahren sich ausgezeichnet haben.

§ 2.

Das Ehrenzeichen besteht aus einer vergoldeten länglichen umrahmten Platte, welche in der Mitte das bayerische Wappen, an dessen Seite die Inschrift XXV. jährige Dienstzeit und unter demselben ein Feuerwehrhelm mit zwei sich kreuzenden Feuerwehrbeilen - und Leitern zeigt.
Es wir an einem blauen, durch sechs schmale weiße Streifen geteilten und weiß geränderten Bande auf der linken Brust getragen.
Das Tragen des Bandes ohne Ehrenzeichen ist nicht gestattet.

§3

Der Inhaber des Ehrenzeichen ist berechtigt, solches nicht bloß im Dienste, sondern auch außerhalb desselben, sowie nach erfolgten Austritt aus der Feuerwehr zu tragen.
Eine Rücklieferung des Ehrenzeichens nach dem Tode des Inhabers findet nicht statt.

§ 4

Die gesetzlichen Bestimmungen über den Verlust von Ehrenzeichen in Folge von Verurteilung, desgleichen die allgemeinen Bestimmungen über die Wiederverleihung im Falle der Rehabilitierung finden auch auf gegenwärtiges Ehrenzeichen Anwendung.

§ 5

Die Erteilung des Ehrenzeichens und die Ausstellung der Urkunde erfolgt in Unseren Namen durch Unser Staatsministerium des Innern.

Brunnenkopf, den 24. Juni 1884

gez. Ludwig

gez. Frh v. Freilitsch                                                 gez. v. Schlereth.

 

Am 22. Juli desselben Jahres hielten die Feuerwehren des Bezirksverbandes Kötzting, im Neumayerischen Saale zu Eschlkam ihren Bezirksfeuerwehrtag. Von den im Bezirk bestehenden 28 Freiwilligen Feuerwehren waren Trotz der übergroßen Entfernung und der ungünstigen Witterung, zweiundzwanzig durch Delegierte vertreten.

Die Versammlung wurde von den Bezirksvertreter Pagany eröffnet und geleitet.

Die wesentlichen Punkte der Beratung waren:

1.) Dass bezüglich der Aufnahme neuer Mitglieder die gegebenen Formularien benützt und dem Verwaltungsrat vorgelegt werden müssen.

2.) Dass die Abzeichen der Chargierten sowie die Uniformierung laut Satzung des Landes-Feuerwehrverbandes, §10, zu beachten ist.

3.) Dass bei allenfallsigen Unglücksfällen sofort Anzeige zu erstatten ist.

4.) Dass insbesondere die Satzung des § 11 der Unterstützungskasse zu beachten wären.

 

In der vom Herrn Bezirksvertreter gehaltenen Schlussrede mahnte dieser sämtliche Anwesenden zum festen zusammenwirken und gab Anregungen hierzu, sich über die Feuerlöschordnung und Rettungsordnung genau zu informieren, wobei namentlich das von Herrn Oberinspektor Jung herausgegebene Handbuch empfohlen wurde.

Mit einem dreifachen " Hoch" auf Seinen Majestät unseren allergnädigsten König Ludwig II und Allerhöchstens Protektor der bayerischen Feuerwehren, in welche sämtliche Anwesende mit großer Begeisterung einstimmten, wurde die Versammlung geschlossen.

Brand beim Kostnbauer in Stachesried

Kaum waren einige Tage seit dieser Versammlung verflossen, kaum war der Roggen im Schweiße des Angesichts notdürftig unter Dach gebracht, freute sich jung und alt der guten Ernte. Die Einwohnerschaft Eschlkams ruhte im tiefsten Schlummer, als Glockengeläute und Trompetensignale erschallten um sie jäh vom Schlafe zu wecken.

In Stachesried zeigte sich eine Brunst die auf einen großen Brandherd zu deuten schien. Und in der Tat, das Feuer in finsterer Nacht war ein schauderhafter Anblick., Stand doch das große Kostenbauer`sche Ökonomieanwesen in hellen Flammen.
Gering war die Hilfe, wenig die erschienenen Feuerwehren, unermesslich die Not.
Durch die reiche Ernte, die Schindeldächer, das hölzerne Wohnhaus, hatte das Feuer reiche Nahrung.
Vor dem alten Schulhaus steht ein Gemeindebrunnen und dieser musste, trotzdem er sehr nahe am Feuer sich befand, das Wasser der Eschlkamer Spritze liefern. Oft musste die Mannschaft der großen Hitze wegen abgelöst werden, schon brannte das alte Schulhaus, allein die tapfere Schar ward nicht zu bewegen den Platz zu verlassen bevor das anstoßende Haus mit Scheune gerettet war. Das Inhäusl wurde noch weggerissen und nach unsäglichen Mühen war das Feuer auf seinen Herd beschränkt als auch schon der Brunnen versagte, da er bereits entleert war.
Ermüdet zog die Eschlkamer Wehr von dannen, überzeugt ihren Beruf Ehre gemacht zu haben.

Feuerwehrgruß "Gut Heil"

Eine Begebenheit aus dem Jahre 1884 sei hier noch erwähnt, nämlich die allgemeine Einführung des Feuerwehrgrußes " Gut Heil "

Immer wieder befasste man sich mit der Frage, wie soll der Feuerwehrgruß lauten, man hatte zweierlei zu unterscheiden:

a.) den gewöhnlichen Gruß als Ehrenbezeugung und

b.) den Feuerwehrgruß als solchen, das Motto so zu sagen unserer Tätigkeit, den eigentlichen Sinn- Dank- und Vereinsspruch. Er soll den Zweck der Vereinigung in sich fassen.

" Gut Heil" ist für alle Zeiten den Feuerwehren als bleibender Spruch und Begrüßungsformel zu empfehlen. Dafür sprechen die nachfolgenden Gründe:

a.) es ist bereits der allgemeinste Gruß.

b.) Gut Heil ist auf geschichtlichen Boden erwachsen als alter Turnerspruch und aus den Turnvereinen gingen die ersten Feuerwehren hervor.

c.) Kein Spruch hat so tiefen Sinn für die ganze Feuerwehrsache und spricht in zwei Worten, sozusagen in aller Kürze, den Zweck der Feuerwehr so aus, wie "Gut Heil". den Hab und Gut des Menschen wollen wir Feuerwehrmänner Heil bringen, Menschen, Vieh, Wohnungen und was darin und daran ist, also ein " Gut " das wollen wir " Heil " bringend retten wenn Feuer es erfasst oder bedroht ist.

Also "dem Gute Heil und daraus die Verkürzung "Gut Heil". Nicht ist einfacher, nichts vernünftiger als diesen allgemeinen geschichtlichen und unserer Tätigkeit als Feuerwehrmänner so strikte und kurz ausdrückender Feuerwehrspruche treu zu bleiben.

Ja unser Feuerwehrspruch und Feuerwehrgruß sei darum

" Gut Heil "

und bleibe es für die Feuerwehren in allen Zeiten.

So ging das Jahr 1884 zu Ende als bedeutungsvolles in der Geschichte der Feuerwehr Eschlkam.

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