1881

König Ludwig II wird Protektor des Landesfeuerwehrverbandes

Das Jahr 1881 ist für alle Feuerwehren ein bedeutungsvolles. Der Landesverband war bereits so erstarkt und man drängte sich eine hochgestellte Persönlichkeit an die Spitze als Protektor zu bekommen, so einigte man sich dahin, diese Bitte Seiner Majestät dem König zu unterbreiten.

Am 22. Juli nun übernahm Seine Majestät der König Ludwig der II das Protektorat. Aus Anlass dieses für die bayrischen Feuerwehren so wichtigen Ereignis hat der Landesfeuerwehr-Ausschuss folgende Kundmachung erlassen: 

Bayerischer Landesfeuerwehr-Verband

Allen Gliedern unseres Verbandes geben wir die hocherfreuliche Nachricht, dass Seine Majestät der König Ludwig II Sich bewogen befunden haben, unserer alleruntertänigsten Bitte entsprechend, das Protektorat für die freiwilligen Feuerwehren des bayerischen Landesfeuerwehr-Verband zu übernehmen und diesen dadurch eine hohe Auszeichnung zu Teil hat werden lassen.

Wie diese Kunde bei allen Feuerwehren unseres Vaterlandes gerechten Stolz, Freude und Jubel hervorruft, so wird sie auch all die tausend und abertausend freiwilligen Feuerwehrmänner unseres großen Vaterlandes begeistern, neuerdings zu geloben, unentwegt in ihren schönen freiwilligen Berufe zum Wohle der Mitmenschen und zur Erhaltung des Nationalvermögens, mit all ihren Kräften fortzuwirken und sich für die ihnen zu Teil gewordenen Huld und Gnade Ihres Allerhöchsten königlichen Protektors jetzt und in aller Zukunft würdig und dankbar zu zeigen.

Die Feuerwehren unseres Verbandes werden hiermit aufgefordert, die vorstehende Mitteilung ihrer gesammelten Mannschaft baldigst vor der Front des in voller Armatur ausgerückten Corps oder in feierlicher Weise in der Mitgliederversammlung zu verkünden

                                                    München den 1. Oktober 1881        
                                                    Bayerischer Landesfeuerwehr Verband
                                                    L. Jung Vorsitzender.

Diese Kundmachung ist Seiner Majestät dem König seitens des Landes Ausschusses in Vorlage gebracht worden, worauf nachstehendes Kabinettsschreiben vom 25. Oktober 1881 erfolgte:

Euer Hochwohlgeboren !

  Seine Majestät der König haben von der, durch Euer Hochwohlgeboren in Vorlage gebrachten Kundgabe, welche aus Anlass der Übernahme des Protektorats durch Seine Majestät von Seiten des Landesfeuerwehr-Ausschusses an die Verbandsfeuerwehren gerichtet wurde, wohlgefällig Kenntnis genommen, lassen für die Einsendung derselben danken und vertrauen, dass der Verband der freiwilligen Feuerwehren, welche bisher so Ersprießliches geleistet hat, auch fernerhin in seinen segensreichen Wirken zum Wohle des Landes nicht ermüden werde. 

                                                                             gez. v. Ziegler.

Bezirksverbände

Die einzelnen Feuerwehren hatten sich zu Bezirksverbänden zusammengeschlossen. So gehörten die Feuerwehren Furth, Arnschwang, Eschlkam, Kötzting und Lam zu einen Verband.

Erst im Jahre 1880 auf den bayerischen Feuerwehrtag in Nürnberg wurde eine einheitliche Einteilung für das Königreich erzielt. Alle Feuerwehren eines Bezirksamtes sollten zu einen Verband zusammentreten. Der Vorsteher solle Bezirksvertreter heißen und als erster solcher wurde Herr Kommerzienrat Willmann von Lambach gewählt. Dieser entfaltete seine Tätigkeit nur ein Jahr.

Auf der ersten Bezirksversammlung neuer Organisation, in Kötzting, die durch die Anwesenheit des k. Bez. Amtmann Herrn Peringer beehrt wurde und zu welcher die 28 Feuerwehren des Bezirks, 24 Delegierte gesandt hatten, dankte Herr Willmann bereits wieder ab. Herr Kommandant Pagany von Blaibach wurde einstimmig als Bezirksvertreter gewählt.

Der nächste Ort der Bezirksversammlung wurde wiederum Kötzting. Anschließend an die Versammlung wurde von den Feuerwehren Kötzting, Blaibach Grafenwiesen und Traidersdorf eine größere Übung abgehalten, welche in Bezug auf Umsicht und Positionen als gelungen bezeichnet werden muss und wofür dem Kommandanten Kuchler von Kötzting alles Lob gebührt.

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