1878

Großbrand zerstört Kuchlhof

Das Jahr 1878 sollte für Kommandant Neumayer ein tieftrauriges Jahr werden.

Er erblickte im Jahr 1850 auf dem Kuchlhof das Licht der Welt. Sein Vater, der das jetzige Anwesen, das früher Weber`sche, käuflich erworben hatte, teilte seinen Besitz unter den beiden Söhnen Alois in Eschlkam und Josef in Kuchlsried.

Am 30. August 1878 brach in Kuchlhofe nachts gegen 1.00 Uhr ein Feuer aus. Bis man das Feuer in Eschlkam gewahrte und bis die Spritze dorthin verbracht wurde, war es dem Hauptmann nur mehr möglich einen kleinen Teil der Scheune zu retten.

Das Haus in dem er seine Jugend verlebte, war ein Raub der Flammen geworden. Nur den Bruder trösten und Zeuge des Brandes sein, sollte dem Führer der Feuerwehr beschieden sein. Welch trauriges Los.

Übernahme von Kosten

Aufgemuntert durch das Entgegenkommen der Gemeinde im Vorjahr, bezüglich der Laterne, entschloss man sich ein neues Gesuch dorthin zu machen, des Sinnes, dass dieselbe die 81,70 M, welche die freiwillige Feuerwehr der Firma Englhardt als Restschuld für die neue Spritze schuldet, übernehmen wolle.

Das Antwortschreiben lautete:

Eschlkam, den 14. April 78
Von der Marktsgemeindeverwaltung Eschlkam
an das Fr. Feuerwehrkommando Eschlkam

Auf das Gesuch vom 10. April d.J. Unterstützung etc. betreffend, wird dem vorbenannten Kommando hiermit bekanntgegeben, dass man diesfalls den Gemeinderat zusammenwies, dass derselbe somit beschlossen dieses Gesuch in keiner Weise genehmigen zu können.

Gründe:

1. Hat man ohne die Verwaltung zu befragen , Requisiten usw. angeschafft, fällt von selbst die Zahlungspflicht zurück.

2. Stehen der Feuerwehr auch pro 1878 aus Distriktsfonds 50 Gulden zur Verfügung und werden demnächst die 100 M aus Kreisfonds als Unterstützung für die Feuerwehr Eschlkam ausbezahlt werden.

3. Wird dem Kommando nicht unbekannt sein, dass die Marktgemeinde zum neuen Feuerwehrhaus noch 400 Gulden zu 4% schuldet.

die 2 Belege zur Rechnung folgen zurück!

in Achtung die Marktgemeinde-Verwaltung
Pfeffer Bürgermeister
Regner Pfleger
Hastreiter Alois                   Alois Pfeffer
Lechermeier Sebastian        Rötzer Georg
Andreas Plötz                     Joseph Sporrer

Am 19 April wiederholte das Kommando sein Gesuch und erhielt am 28. April 78 den Beschluss zugestellt, wie folgt:

Es werde sofort die Bezahlung der Englhartd`schen Rechnung vom 21. November 1977, lautend auf 81,70 M, von der Marktkammer übernommen. Weitere Zahlung kann wegen nicht dispaniblen Mitteln, nicht geleistet werden.

  Unterschriften

Somit war auch diese Angelegenheit erledigt und alles harmonierte in schönster Ordnung.

Die Arbeit des Staates

Die folgenden Jahre wurden ruhiger, die Brände verminderten sich durch die weise Gesetzgebung über Feuerpolizei. In allen Orten wurden Feuerweiher angelegt. Die Staatsregierung ist mit einer wundervollen Sympathie der Feuerwehrsache entgegengekommen. Dem unvergesslichen königl. Rat Jung ist es auch gelungen, die Feuerwehren selbst, zur Wahrung ihrer Interessen, zu einen Verband zu vereinigen, dessen Vorsitzender er auch bis zum Jahre 1906 war. Es ist zu bedauern, dass sich die Freiw. Feuerwehr Eschlkam nicht angeschlossen hat.

Den vielen Anregungen des Landes Verbands-Ausschusses sind viele allgemeinnützliche Ministerial Erlasse zu verdanken, so der Erlass über die unentgeltliche Benützung der Bahnen und Telegrafen im Brandfällen.

Im Jahre 1878 hat Seine Majestät der König Allerhöchst zu genehmigen geruht, dass für das öffentliche Wasserversorgungswesen dem königl. Staatsministerium des Innern, ein sachkundiger Techniker beigegeben werde. Derselbe hat seine Tätigkeit ausschließlich einer rationellen und ausgiebigen Nutzbarmachung der vielfach vorhandenen, aber sehr mangelhaft und für öffentlich Zwecke oft gar nicht verwendeten Trink und Nutzwasser, zu zuwenden. Jene Gemeinden welche den Beirat oder die Beihilfe des Technikers, oder einen Zuschuss aus dem Wasserversorgungs- Fond beanspruchen, haben ihr Gesuch durch die Distriksverwaltungsbehörde, dem Staatsministerium des Innern vorzulegen.

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1879 Brandversicherungsgesetz

Vorheriger Eintrag:

1877 Nächtliche Beleuchtung am Feuerwehrhaus

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